Der Reiterverein Seydlitz Kamp hat seine Möglichkeit für Mitglieder folgendermaßen aufgeteilt:
Aktive Mitgliedschaft: Das aktive Mitglied ist berechtigt auf den Vereinsanlagen unter den Regeln, wie Sie im Hallenplan kommuniziert sind reiterlich zu nutzen. Die Ausnutzung der Vereinsreitstunden ist möglich. Vereinsreitstunden haben immer Vorrang vor jeder privaten Nutzung des Vereinsgeländes.
Zusätzlich zu den Beiträgen werden für die aktiven Reiter Arbeitsstunden fällig. Diese Arbeitsstunden dienen der Aufrechterhaltung und Förderung der Aufgaben des Vereines. Beispiele sind hier Arbeiten beim Turnier oder Arbeiten an den Vereinsanlagen. Der Verein kann nur durch seine Mitglieder seine Aufgaben übernehmen, ein Verein sein. Das Engagement der Mitglieder bestimmt seinen Erfolg.
Passive Mitgliedschaft: Das passive Mitglied fördert durch seine Mitgliedschaft die Arbeit des Vereines, oder der Reiter braucht eine Vereinsmitgliedschaft für den Reitausweis zu Turnierstarts. Die Bestätigung zur Reitausweiserstellung durch die Geschäftsstelle erfolgen.
Gebühren und Beitragsordnung des Reitervereins Seydlitz Kamp von 1884 e.V.
I. Mitgliedsbeiträge
Reiter aktiv / passiv
Voltigierer aktiv/passiv
II. Aufnahmegebühr
III. Die Beiträge werden jährlich im Voraus gebucht
a. Bei Eintritt bis zum 30.06. eines Jahres in voller Höhe
b. Bei Eintritt nach dem 01.07. eines Jahres zur Hälfte des Jahresbetrages
IV. Arbeitsstunden
Aktive Mitglieder ab 14 Jahren haben pro Halbjahr neun Arbeitsstunden zu leisten. Sie müssen mit dem hierfür zuständigen Vorstandsmitglied abgestimmt und schriftlich bestätigt werden. Für nicht erbrachte Arbeitsstunden werden pro Stunde 12 € Gebühr erhoben.
V. Voltigieren
Die Voltigiergruppen sind dem Reiterverein Seydlitz Kamp von 1884 e.V. angeschlossen. D.h. alle Voltigierer müssen auch Mitglied im Reiterverein sein. Eine Mitgliedschaft beinhaltet einen Unfallversicherungsschutz über den LSB.
VI. Reitunterricht
Die Gebühren für Reitlehrer und Ausbilder werden von diesen eingezogen. Ihre Höhe wird durch besonderen Aushang bekannt gegeben. Die Teilnahme am Unterricht kann nur zum Quartalsende gekündigt werden.
VII. Kündigung
Eine Kündigung ist zum 31.12. eines Jahres möglich und muss schriftlich im Vorhinein eingereicht werden.
Stand: 06.06.2023
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